Eine Zuflucht für Frauen und ihre Kinder

Im Sozialausschuss des Rems-Murr-Kreises steht ein Sachstandsbericht zur Arbeit einer Schutzeinrichtung auf der Tagesordnung.

Kinder sind bei heftigen Streit der Eltern immer mit betroffen. Symbolfoto: K. Gorlov/Stock-Adobe

© Kirill Gorlov - stock.adobe.com

Kinder sind bei heftigen Streit der Eltern immer mit betroffen. Symbolfoto: K. Gorlov/Stock-Adobe

Von Bernhard Romanowski

BACKNANG/WAIBLINGEN. Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder psychische Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Auch vor dem Rems-Murr-Kreis macht dieses Phänomen nicht halt. Mit den Strukturen, um diesen Frauen und ihren Kindern helfen zu können, sah es noch 2018 nicht gut aus im Kreisgebiet, wie auch Landrat Richard Sigel gestern im Sozialausschuss in Waiblingen einräumte: „Damals haben wir ein desaströses Zeugnis bekommen.“ Heute sei die Situation allerdings nicht mehr mit damals vergleichbar. Zwei Referentinnen, die beruflich mit dem Thema betraut sind, lieferten einen Sachstandsbericht und gingen auch die Arbeit ein, die im Frauen- und Kinderschutzhaus des Kreises geleistet wird. Darum hatten zuvor die CDU-Fraktion wie auch die Fraktion der Grünen in einem Antrag gebeten.

„Männer töten Frauen, weil sie sie als Besitz ansehen“, gab eine der Referentinnen zu verstehen. Betroffen seien Frauen jeder Altersstufe, Nationalität, Religion sowie Schichtzugehörigkeit und Bildungsstufe. Und: „Kinder sind immer mitbetroffen.“ Besonders dieser Punkt werde in der deutschen Justiz zu wenig beachtet, schilderte eine der Fachfrauen aus ihrer langjährigen Tätigkeit. Auch auf die Frage, warum sich die betroffenen Frauen häufig trotz der Gewalterfahrungen nicht von dem Partner trennen, wurde im Ausschuss eingegangen. So stehen dem oft eine emotionale oder auch durch Drogen bedingte Anhängigkeit einer Trennung entgegen. Fehlendes Selbstwertgefühl oder auch schlicht Angst spielten oft auch eine Rolle. Auch die Vorstellung, dass die Kinder nicht ohne Vater aufwachsen sollen, spiele hier häufig mit hinein. Mitunter brauchen die Frauen mehrere Anläufe, bis sie sich trennen, so die Erfahrung der Referentinnen. Bei manchen Frauen sei auch der Fall gegeben, dass sie schon in der Kindheit häusliche Gewalt erlebt haben und eine niedrigere Duldungsgrenze haben.

Das Notzimmer dient derzeit als Quarantäneraum.

Das Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis bietet derzeit insgesamt zwölf Plätze für fünf Frauen und sieben Plätze für Kinder. Durch einen geplanten Umzug wird die Kapazität im Rems-Murr-Kreis auf 17 Plätze (neun Frauen und acht Kinder) erhöht, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Die Einrichtung verfügt über ein Notzimmer für eine Frau und bis zu zwei Kinder. Dieses Notzimmer ist derzeit aber nicht belegt, wie im Ausschuss zu hören war. Es wird als Quarantänezimmer genutzt, falls es einen Covid-19-Fall in der Einrichtung geben sollte. Es besteht auch eine Kooperation mit einem Hotel, in dem je nach Bedarfsfall eine Frau mit Kindern untergebracht werden kann. Der Alltag im Frauenhaus ist laut Schilderung der beiden Referentinnen von Eigenverantwortung und Selbstversorgung geprägt. Für die Frauen ist der Aufenthalt dort oft nicht leicht, weil es wenig Privatsphäre gibt, da es sich für sie im Grunde um eine Zwangswohngemeinschaft handelt. Es gibt einen Frauenhausvertrag, der auch die einzelnen Punkte der Mitwirkungspflicht der Frauen regelt.

Die pädagogische Arbeit in der Einrichtung ist grundsätzlich von „uneingeschränkter Wertschätzung und Akzeptanz“ geregelt, hieß es im Ausschuss weiter. Neutralität ist für die Mitarbeiterinnen verpflichtend, die sich neben der Beratung der Frauen und ihrer Begleitung etwa zu Arzt- oder Behördenterminen auch um die Organisation des Hauses kümmern, also etwa um Termine mit Handwerkern. Auch kleinere Arbeiten und Reparaturen am Gebäude werden von ihnen ausgeführt. Die Vermittlung von medizinischen und therapeutischen Hilfen gehört ebenfalls in ihr Aufgabenspektrum. Zudem ist auch der Bereich Nachsorge wichtig in ihrer Arbeit.

Ziel ist es ja, dass die Frauen sich innerlich stabilisieren und in eine eigene Wohnung ziehen, um fortan ihr Leben eigenständig und in Sicherheit führen zu können. „Etwa drei bis vier Monate nach der akuten Gefährdungslage sind die meisten Frauen stabilisiert und können umziehen“, so eine der Referentinnen. Allerdings sei dann oft keine Wohnung vorhanden, in die sie ziehen können. Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt ist auch im Kreis bekannt.

Nicht selten kommen noch ganz andere Schwierigkeiten bei der Anschlussunterbringung hinzu. „Dunkelhäutige Frauen ohne Deutschkenntnisse und mit Kind sind nicht beliebt auf dem Wohnungsmarkt“, erfuhren die Ausschussmitglieder. „Wünschenswert wäre, wenn der Kreis Wohnraum zur Verfügung stellen könnte. Auch ein weiteres Frauenhaus ist wünschenswert“, so die Referentinnen.

Runder Tisch gegen Gewalt

Um die Begleitungen der von Gewalt betroffenen Frauen zielführend durchzuführen, ist die Vernetzung mit Kooperationspartnern unverzichtbar. Im Jahre 2004 wurde dazu im Rems-Murr-Kreis der Runde Tisch „Häusliche Gewalt“ gegründet.

Vertreten darin sind alle Institutionen, die in Fällen von häuslicher Gewalt tangiert sind und auf eine Optimierung der Strukturen hinwirken. Insbesondere sind dies die Polizei, das Ordnungsamt, das Landratsamt, diverse Beratungsstellen, die Justizbehörde und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Waiblingen.

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Erstellt:
4. Mai 2021, 06:00 Uhr

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