Opposition will neues Polizeigesetz genau prüfen lassen

dpa/lsw Stuttgart. Nur ein Reförmchen? Oder gar ein Verfassungsverstoß? Kaum einigt sich die Landesregierung auf ein neues Polizeigesetz, üben SPD und FDP Kritik. Auch die Grüne Jugend hat ihre Probleme mit den Plänen.

Eine Polizistin mit einer Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Eine Polizistin mit einer Bodycam. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

SPD, FDP, aber auch die Grüne Jugend sehen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes kritisch. Die Grüne Jugend bezeichnete die Pläne am Freitag als unverhältnismäßig. „Die Sicherheitslage hat sich nicht verändert und der jetzige Stand der Polizeigesetze gibt der Polizei schon sehr weitreichende Befugnisse“, teilten Landessprecher Lea Elsemüller und Deniz Gedik mit. Der Einsatz von Bodycams in Privatwohnungen widerspreche der Unverletzlichkeit der Wohnung. Sicherheit entstehe durch Prävention und Bildung, nicht durch die größtmögliche Kontrolle des öffentlichen und privaten Lebens, schrieben die beiden Landessprecher. Sie forderten hingegen eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten.

Die Spitzen der grün-schwarzen Koalition hatten sich am Donnerstagabend auf eine Verschärfung des Polizeigesetzes geeinigt. Demnach dürfen Polizisten künftig in bestimmten Fällen Schulterkameras auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Zudem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen und Durchsuchungen bei Großveranstaltungen - etwa Weihnachtsmärkte oder Fußballspiele - verbessert werden.

Monatelang hatten die Koalitionspartner über mehr Befugnisse für die Polizei gestritten. Innenminister Thomas Strobl (CDU) konnte mehrere weitreichende Forderungen nicht gegen den Widerstand der Grünen durchsetzen. Die heimliche Online-Durchsuchung, also das Durchsuchen ganzer Festplatten von Computern, um Terrorpläne zu vereiteln, haben die Grünen blockiert. Auch die Schleierfahndung schaffte es nicht ins neue Polizeigesetz - dabei ging es um das Recht, die Feststellung der Identität von Menschen generell im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern zu ermöglichen. Außerdem ist der sogenannte Gefährdergewahrsam vom Tisch.

„Innenminister Thomas Strobl und seine CDU sind mit einem bunten Strauß voll sicherheitspolitischer Forderungen durch die Lande gezogen, jetzt halten sie noch zwei Blumenstängel in der Hand“, kritisierte SPD-Fraktionsvize Sascha Binder am Freitag. Es sei gut, dass sich die CDU in wesentlichen Punkten nicht habe durchsetzen können. Man werde die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes sorgfältig prüfen, sobald der konkrete Gesetzeswortlaut vorliege. „Erst dann können wir beurteilen, ob die Rechtsgrundlagen zum Einsatz von Bodycams in geschlossenen Räumen und zu präventiven Durchsuchungen bei Großveranstaltungen verfassungsgemäß sind.“

„Aus der groß angekündigten Polizeireform wird ein Polizeireförmchen“, betonte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Goll. „Damit wird wieder einmal deutlich, dass der Innenminister und seine CDU in dieser Koalition nicht viel zu melden haben.“ Man werde alle Maßnahmen auf die konkrete Umsetzung und den Mehrwert prüfen, dabei auch die Stellungnahmen der Verbände und des Landesbeauftragten für den Datenschutz berücksichtigen. Es sei erfreulich, dass die verfassungsrechtlich zweifelhafte Online-Durchsuchung vom Tisch sei, sagte Goll.

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Erstellt:
12. Dezember 2019, 17:21 Uhr

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