Hotellerie beherbergt nur einzelne Geschäftsreisende

dpa/lsw Stuttgart. Die Ausnahme in der Corona-Verordnung für die Beherbergung von Geschäftsreisenden hat die prekäre Lage der Hotellerie im Land nicht verändert. „Die Belegungen sind sehr, sehr gering und weit entfernt von jeder Wirtschaftlichkeit“, sagte Daniel Ohl, Landessprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, eine Woche nach Beginn der jüngsten Corona-Verordnung. Grund: Firmen hätten Präsenzveranstaltungen zugunsten von Online-Schalten abgesagt. Die Härtefälle - beispielsweise wenn Angehörige von Klinikpatienten übernachten müssen - fielen nicht ins Gewicht, fügte er in Stuttgart hinzu. Mit Plausibilitätskontrollen stellten die Hotels fest, ob es sich bei ihren Gästen um Geschäftsreisende handelt.

Ein Schild mit der Aufschrift "Geschlossen" hängt an einer Eingangstür. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift "Geschlossen" hängt an einer Eingangstür. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

In normalen Zeiten beginne der Betrieb bei 45 Prozent, in großen Städten bei 50 Prozent Auslastung wirtschaftlich interessant zu werden, erläuterte Ohl. Von diesen Zahlen könnten die Hotels derzeit nur träumen. Einige von ihnen mit klarer Ausrichtung auf Urlauber hätten den Betrieb vorläufig eingestellt. Der Verband fordere, dass die November-Nothilfe des Bundes schnell, unkompliziert und in vollem Umfang bei den Betrieben ankomme. „Niemand darf durch den Rost fallen.“ Sorge mache allen Gastronomen die Ungewissheit, ob sie im Dezember wieder öffnen dürfen. Viele treibe das Schicksal ihrer Mitarbeiter um.

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Erstellt:
10. November 2020, 05:16 Uhr

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