Immer mehr Feiglinge hinterm Steuer

Jeder fünfte Unfallverursacher im Kreis will sich vor der Verantwortung drücken

Von Lynn Bareth

WAIBLINGEN/AALEN.Jeden Tag gibt es im Rems-Murr-Kreis mehrere Fälle von Fahrerflucht. Offenbar kümmert’s viele einfach nicht, wenn sie Autos beschädigen sie machen sich aus dem Staub. Fast immer bleiben Spuren zurück: Viele Unfallflüchtige erwischt die Polizei, auch dank der Aussagen von Zeugen. „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, wie es das Strafgesetzbuch im Paragrafen 142 offiziell betitelt, ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Laut Polizei werden knapp 40 Prozent der Fälle aufgeklärt. Die Quoten liegen höher, wenn bei solchen Unfällen sogar noch Menschen zu Schaden kamen. Laut Polizeipressesprecher Bernhard Kohn gibt es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Aalen, also im Rems-Murr- und Ostalbkreis sowie in Schwäbisch Hall, jede Woche um die 100 Fälle von Unfallflucht.

Meist findet die Polizei Spuren. Immer wieder seien das sogar abgefallene Kennzeichen, sagt Kohn. Auch Zeugen helfen der Polizei ungemein. Sehr oft glaubt sich der Flüchtige unbeobachtet. Im besten Fall meldet sich ein Zeuge von sich aus. Aber auch ein am beschädigten Fahrzeug befestigter Zettel mit Hinweis auf den Tathergang sei sehr hilfreich. Bernhard Kohn hat das Gefühl, dass die Bereitschaft zur Zeugenaussage unter der Bevölkerung steigt. Obwohl immer noch viele den sehr negativ belegten Begriff „Denunzieren“ für eine Zeugenaussage verwendeten, sei die Sensibilität in der Bevölkerung für geschehendes Unrecht doch sehr hoch.

Oft komme es auch vor, dass Zeugen gar nicht wüssten, wie eine Beobachtung zu bewerten sei. Dennoch könne eine Aussage darüber ein entscheidender Hinweis sein, so Kohn. Er empfiehlt deshalb, sich auch dann bei der Polizei zu melden, wenn man selbst denkt, man könne nichts Wichtiges beitragen. Es kann schon weiterhelfen, wenn nur ein Teil eines Kennzeichens bekannt ist. Die Polizei könne beim Kraftfahrt-Bundesamt tatsächlich alle Fahrzeuge ermitteln, die eine bestimmte Zeichenkombination im Kennzeichen haben. Wenn die Schwere der Unfallflucht es rechtfertigt, würden wirklich alle Fahrzeuge auf der Liste ausfindig gemacht und unter die Lupe genommen, so lange, bis man das richtige Auto gefunden habe. Ermittler können auch anhand von Fremdlack oder Fahrzeugteilen sehr viel herausfinden. Eine kleine Truppe von Spezialisten ist nur für schwere Verkehrsunfälle zuständig und hat sehr viel Erfahrung darin, Spuren auszuwerten und Fahrzeuge ausfindig zu machen, sagt Kohn. Ein besonders dreister Fall von Unfallflucht ereignete sich vor einiger Zeit in der Stuttgarter Straße in Waiblingen. Früh um 7 Uhr fuhr ein roter Kleinwagen in Richtung Jesistraße und schrammte an einem ordnungsgemäß geparkten grünen Seat entlang. Der Kleinwagen fuhr noch etwa 100 Meter weiter, dann hielt das Auto an. Eine ältere Frau stieg aus, die Fahrerin hatte die Kollision also sehr wohl bemerkt, und ging zur Unfallstelle zurück. Dort sammelte sie gewissenhaft die Teile ihres Autos auf, die dort verblieben waren. Danach ging sie zu ihrem Auto zurück und fuhr davon. Zwar wurde die Frau dabei von einem Zeugen beobachtet, der sich bei der Polizei meldete. Trotzdem blieb dieser Fall ungeklärt. Warum so viele Autofahrer Unfallflucht begehen, begründet die Polizei mit den Kosten: Die Reparatur am fremden Auto kostet Geld, und die Versicherungsprämien steigen.

Ein weiterer Grund ist, dass der Autofahrer nicht hätte fahren dürfen, etwa wegen Alkohol- oder Drogenkonsums. Andere Flüchtige seien ohne Führerschein unterwegs oder hätten es schlichtweg zu „eilig“, um sich der Verantwortung zu stellen. Fahrerflucht ist eine weitverbreitete Unart, wohl reden sich viele damit heraus, dass es doch jeder mache. Zu echter Fahrerflucht kommen noch Fälle von vorgetäuschter Unfallflucht, einer Art Versicherungsbetrug, erklärt Polizeipressesprecher Bernhard Kohn. Dieser Tatbestand liegt etwa vor, wenn jemand gegen eine Mauer fährt und dann Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet, um Geld von der Versicherung einzustreichen.

Bloß nicht einfach wegfahren Info Wie verhält man sich richtig in einer Unfallsituation? Die Polizei empfiehlt, sofort anzuhalten, bei geringfügigem Schaden die Unfallstelle zu räumen oder sie zu sichern. Alle Beteiligten müssen ihre Personalien austauschen und festhalten, in welcher Art sie mit der Sache zu tun hatten und um welche Fahrzeuge es sich handelt. Erst wenn das alles erledigt ist, dürfen die Betroffenen die Unfallstelle verlassen. Nicht immer ist das ganz so einfach. Immerhin passieren Unfälle sehr häufig beim Parken. Ist der Besitzer des beschädigten Autos nicht anzutreffen, muss der Verursacher laut Polizei eine angemessene Zeit warten. Aber was ist angemessen? Man kann schließlich nicht ewig auf den Besitzer des angeboxten Fahrzeugs warten, der könnte sich immerhin auch gerade auf Mallorca in der Sonne räkeln. Zettel hinterlegen reicht nicht. Die Webseite bußgeldkatalog.org des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. liefert genauere Informationen: Sie empfiehlt tagsüber eine Wartezeit von 30 Minuten, nachts oder bei Dunkelheit seien 15 bis 20 Minuten angemessen. Wichtig ist: Wenn nach dieser Wartezeit immer noch niemand gekommen ist, muss der Unfallverursacher die Polizei verständigen. Es reicht nicht, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Wer das tut und dann den Unfallort verlässt, kann trotzdem wegen Unfallflucht belangt werden. Es wird davor gewarnt, den Unfallort zu verlassen, wenn man selbst keine Schäden am gegnerischen Fahrzeug feststellen kann. Man solle trotzdem die angemessene Wartezeit einhalten und dann gegebenenfalls die Polizei informieren. Denn nicht immer sei ein Schaden von außen direkt erkennbar, weshalb so ein Unfall unerwartete Anzeigen nach sich ziehen könne.

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Erstellt:
20. September 2018, 06:00 Uhr

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