Klinikreform
Krankenhausreform – Warken nimmt den Druck nicht aus dem Kessel
Mit einigen Anpassungen kommt die Bundesgesundheitsministerin den Ländern entgegen, aber die Kernelemente der Reform bleiben unangetastet.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommt den Bundesländern ein wenig entgegen.
Von Norbert Wallet
Die Krankenhausreform war eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung. Deren Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die grundlegende Strukturreform am Ende gegen erbitterten Widerstand der Bundesländer, der Krankenhausgesellschaft und auch gegen massive Bedenken des Koalitionspartners FDP durchgesetzt. Dabei war er nicht gerade zimperlich vorgegangen und hatte in der Branche viel Porzellan zerschlagen. Die jetzigen Korrekturen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kommen Bedenken der Bundesländer entgegen. Der Kern der Reform bleibt aber unverändert.
Das deutsche Klinikwesen ist im internationalen Vergleich, etwa was Personal- und Bettenzahlen angeht, ganz gut ausgestattet. Aber es ist sehr teuer, ohne die entsprechend guten Ergebnisse zu erzielen. Das liegt auch an einem Finanzierungssystem, das die Häuser nach den Fallzahlen finanziert. Das führt zu einem falschen Anreiz: Auch kleine Häuser mit vergleichsweise wenig Expertise wagen sich aufgrund der damit verbundenen Einnahmen an komplizierte Operationen.
Neue Finanzierung soll falsche Anreize beseitigen
Lauterbachs Reform wollte deshalb den Weg zu mehr Konzentration von Leistungen beschleunigen, um so Kompetenzzentren zu schaffen, die mit besseren medizinischen Ergebnissen aufwarten. Das soll durch zwei Kernelemente erreicht werden: Die Finanzierung soll die Abhängigkeit der Kliniken von Fallzahlen reduzieren und über Finanzierungspauschalen stärker darauf abstellen, welche Leistungen vorgehalten werden. Dazu werden feste Leistungsgruppen definiert, die an Qualitätskriterien gebunden sind. Nur wenn diese erfüllt sind, kann die Leistungsgruppe an einer Klinik angeboten und mit den Kassen abgerechnet werden.
Lauterbachs Nachfolgerin rüttelt an diesen beiden Punkten nicht mehr. Dennoch war zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD eine Kontroverse über Nina Warkens geplante Anpassungen entstanden. Die SPD fürchtete, die Ministerin wolle die Lauterbach-Reform zu sehr aufweichen. Lauterbach hatte das System bewusst unter zeitlichen Stress gesetzt, weil er fürchtete, dass Bundesländer und Krankenhausgesellschaften, die tendenziell eher zum Erhalt kleinerer Kliniken neigen, Wege finden würden, die notwendigen Konzentrationsprozesse zu bremsen. Der schwelende Konflikt hatte dazu geführt, dass Warkens Anpassungsgesetz bereits einmal von der Tagesordnung des Kabinetts genommen werden musste.
Frist für Ausnahmeregelungen wird verkürzt
Nun hat sich die SPD in einem Punkt durchgesetzt: In Warkens Entwurf war eine Frist von sechs Jahren geplant, in denen Länder Ausnahmen für Kliniken erteilen dürfen, die nicht die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen erfüllen. Dieser Zeitraum wird nun auf höchstens drei Jahre verkürzt. Der gewollte Reformdruck bleibt so bestehen. Einem hohen Reformtempo soll auch ein Anreizsystem dienen, dass die Länder dazu animiert, Fördermittel aus einem 50 Milliarden schweren Transformationsfonds zu beantragen. Darüber soll nun im parlamentarischen Verfahren beraten werden.
Der Fonds sollte ursprünglich zur Hälfte von den Bundesländern und Mitteln der Beitragszahler bestückt werden. Hier gibt es eine wichtige Änderung: Der Bund soll nun anstelle der Beitragszahler einspringen. Die Länder erhalten dennoch mehr Spielraum. So entfallen künftig die im Lauterbach-Gesetz noch enthaltenen klare Erreichbarkeitsvorgaben für Klinikstandorte in Form von Pkw-Fahrminuten. Auch die Fristen, bis wann Anträge für Mittel aus dem Transformationsfonds gestellt werden müssen, fallen weg.