Land stellt Mittel zum Schutz jüdischer Einrichtungen bereit

dpa/lsw Stuttgart. Nach dem antisemitischen Attentat in Halle und anderen Übergriffen stellt Baden-Württemberg zusätzliche Mittel zum Schutz jüdischer Einrichtungen bereit. Damit solle ein klares Zeichen gesetzt werden gegen Antisemitismus und Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden im Südwesten, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart aus Anlass der Unterzeichnung eines Vertrags mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften.

In dessen Rahmen stellt das Land im laufenden Jahr Mittel in Höhe von zunächst einer Million Euro für Umbauten zum Schutz von jüdischen Einrichtungen zur Verfügung. Für personelle Sicherheitsmaßnahmen sowie für Alarm- und Meldesysteme erhalten die Einrichtungen in den kommenden drei Jahren weitere rund 1,17 Millionen Euro jährlich. Außerdem unterstützt die Landesregierung den Aufbau einer Jüdischen Akademie für Baden-Württemberg mit jährlich 200 000 Euro, wie das Staatsministerium weiter mitteilte.

„Mit großer Sorge beobachten wir, dass der Antisemitismus gerade in der jüngsten Vergangenheit wieder auf dem Vormarsch ist - in den Köpfen der Menschen, in den sozialen Medien und leider auch in Form von schweren Straftaten“, sagte Kretschmann. „Das alles geschieht leider auch hier bei uns in Baden-Württemberg.“ Innenminister Thomas Strobl (CD) mahnte, Deutschland habe für jüdisches Leben eine besondere, historische Verantwortung. „Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung jederzeit dafür einzustehen, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher leben können. Die Kippa gehört auf den Kopf - und nicht in den Rucksack.“

In Halle (Sachsen-Anhalt) hatte 2019 ein schwer bewaffneter Deutscher versucht, in die Synagoge einzudringen, in der rund 50 Gläubige den wichtigsten jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen. Als der Plan misslang, erschoss der Täter eine 40 Jahre alte Frau und einen 20-jährigen Mann. Er war kurz vor Weihnachten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Die Religionsgemeinschaften in Württemberg und Baden haben rund 8500 Mitglieder. Darüber hinaus leben im Südwesten Juden, die nicht Mitglied einer Gemeinde sind.

© dpa-infocom, dpa:210128-99-210514/2

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Erstellt:
28. Januar 2021, 16:12 Uhr

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