Mehr Digitalisierung und Bürgerservice

Durch die digitale Kfz-Zulassung und den digitalen Führerscheinerstantrag sollen mehr Behördengänge entfallen.

Seit September 2023 können Fahranfänger im Rems-Murr-Kreis ihren ersten Führerscheinantrag online stellen. Symbolfoto: Benjamin Büttner

Seit September 2023 können Fahranfänger im Rems-Murr-Kreis ihren ersten Führerscheinantrag online stellen. Symbolfoto: Benjamin Büttner

Rems-Murr. Digitalisierung ist für den Rems-Murr-Kreis ein großes Thema. Deshalb unternimmt die Landkreisverwaltung nach eigenen Angaben seit einigen Jahren erhebliche Anstrengungen im Bereich der Digitalisierung und möchte hier bewusst eine Vorreiterrolle einnehmen. Daher wird die Digitalisierung insbesondere im Bereich Bürgerservice stetig ausgebaut, um Antragsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Das ist vor allem im kundenintensiven Amt für Zulassung und Fahrerlaubnis wichtig. Hier bietet das Landratsamt deshalb zwei digitale Anträge an, um die Zulassungsvorgänge sowie Führerscheinanträge einfacher, schlanker und effizienter zu gestalten.

Nachdem sich der Start aufgrund eines Softwarefehlers seitens des Anbieters Komm.One im vergangenen Jahr verzögerte, ist die digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz) im Rems-Murr-Kreis mittlerweile in vollem Gange. Sie ermöglicht es, Fahrzeuge online zuzulassen und sofort losfahren zu können. Das gilt seit September 2023 offiziell auch erstmals für juristische Personen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1464 Zulassungsvorgänge online durchgeführt, seit September 2023 knapp 1000. Im laufenden Jahr 2024 beläuft sich die Anzahl der online eingereichten Anträge auf bisher rund 600. Direkt am Schalter werden monatlich hingegen durchschnittlich 10000 Vorgänge abgewickelt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis können allerdings zahlreiche Zulassungsvorgänge online durchführen und sich so den Gang zur Zulassungsbehörde sparen: ob Fahrzeugabmeldungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen, eine Änderung der Halterdaten, Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel oder eine Tageszulassung.

Mit der digitalen Kfz-Zulassung werde Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine möglichst schlanke digitale Option für alle Zulassungsvorgänge zur Verfügung gestellt, so das Landratsamt. Das ermöglichen insbesondere die nicht orts- und zeitgebundenen digitalen Zulassungsoptionen, denn durch i-Kfz entfallen neben dem Weg zur Zulassungsstelle auch Wartezeiten vor Ort. Die digitale Kfz-Zulassung ist dabei gesetzlich vorgeschrieben und wird seit 2015 stufenweise vom Bundesverkehrsministerium umgesetzt.

Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung einen Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Hierfür sind die sechsstellige PIN des Online-Ausweises und die kostenlose „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät notwendig. Juristische Personen benötigen ein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat. Je nach Art des Zulassungsvorgangs sind weitere Unterlagen notwendig. Für die Fahrzeugabmeldung wird dabei keine Identifizierung benötigt.

Die Landkreisverwaltung bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller darum, digitale Zulassungsvorgänge ausschließlich über die Website des Landratsamts oder über das Verwaltungsportal Service-BW und das hier hinterlegte Online-Portal vorzunehmen. Nur hierüber könne die ordnungsgemäße Abwicklung des Vorgangs gewährleistet werden.

Erweiterung des digitalen Angebots

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Seit Mitte September 2023 können Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Rems-Murr-Kreis auch bequem ihren ersten Führerscheinantrag online stellen. Beantragt werden können die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen. Bei dem digitalen Führerscheinerstantrag handelt es sich um den ersten digitalen Antrag, der im Bereich der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Verfügung steht.

Seit September wurden 16 Führerscheinerstanträge online eingereicht, in Papierform rund 1600. Das Landratsamt möchte daher alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger dazu ermuntern, den digitalen Führerscheinantrag zu nutzen. Denn mit dem digitalen Antrag ersparen sich die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls den Gang zur Behörde. Auch eine Terminbuchung ist nicht mehr notwendig, da der Führerschein rund um die Uhr beantragt werden kann. Für andere Antragsarten wie etwa das begleitete Fahren mit 17 soll zeitnah die Möglichkeit eines digitalen Antrags folgen. Ebenfalls kann bei Verlust eines Führerscheindokuments das neue Dokument per Direktversand über die Bundesdruckerei bestellt werden. Auch dadurch werden Wegzeiten gespart und die Servicequalität erhöht.

Für den Online-Antrag benötigen Fahranfängerinnen und Fahranfänger eine kostenlose Bund-ID, einen Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion beziehungsweise einen Aufenthaltstitel mit PIN und ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit „AusweisApp2“. Ebenfalls sind Angaben zur Fahrschule notwendig sowie digitale Nachweise wie beispielsweise eine Bescheinigung über das Sehvermögen.

Weitere Informationen zur digitalen Kfz-Zulassung sowie zum digitalen Führerscheinantrag erhalten Bürgerinnen und Bürger auf www.rems-murr-kreis.de unter dem Reiter „Bauen, Umwelt und Verkehr“, Rubrik „Kfz-Zulassung“ oder „Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein)“. pm

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Erstellt:
14. März 2024, 16:00 Uhr

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