Checkliste für 2025
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wer muss, wer darf, wer kann sich Geld zurückholen? Diese Checkliste zeigt, in welchen Fällen Sie 2025 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

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In diesen Fällen müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Von Lukas Böhl
Ob Sie in Deutschland zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Viele Arbeitnehmer müssen keine Erklärung einreichen, weil die Lohnsteuer bereits monatlich vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt wird. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Situation realistisch einzuschätzen.
1. Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwei Fälle:
- Pflichtveranlagung: Sie sind gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
- Antragsveranlagung: Sie sind nicht verpflichtet, geben aber freiwillig eine Erklärung ab. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt 1.172 Euro zurück.
2. Wann besteht eine Abgabepflicht?
Sie müssen 2025 als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Nebeneinkünfte über 410 Euro: Zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalerträgen, für die keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.
- Lohnersatzleistungen über 410 Euro: Etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Insolvenzgeld. Diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
- Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor: Wenn beide Partner Arbeitslohn beziehen.
- Freibetrag beim Lohnsteuerabzug und:
- Sie haben als Einzelperson im Jahr 2024 mehr als 13.050 Euro verdient,
- oder als Ehepaar bzw. Lebenspartnerschaft gemeinsam mehr als 24.870 Euro.
- Mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig: Wenn Sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten haben.
- Zusätzliche Einkünfte neben einem steuerfreien Minijob.
- Einzelveranlagung bei Ehegatten oder Lebenspartnern.
- Sie möchten Verluste oder einen Verlustvortrag geltend machen.
- Sie haben Sonderzahlungen erhalten, zum Beispiel eine Abfindung, die nach der sogenannten Fünftelregelung versteuert wurde.
- Es liegt ein Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr vor, bei dem die Lohnsteuer nicht korrekt aufeinander abgestimmt wurde.
- Sie leben im Ausland, gelten aber in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig.
- Ihre Ehe wurde im selben Jahr geschieden oder ein Partner ist verstorben und es erfolgte eine Wiederheirat.
- In Ihren Lohnsteuermerkmalen ist ein Ehegatte eingetragen, der im EU-Ausland lebt.
3. Was gilt für Rentner und Pensionäre?
- Pensionäre (ehemalige Beamte) unterliegen den gleichen Regeln wie Arbeitnehmer. Eine Steuererklärung ist erforderlich, wenn einer der oben genannten Fälle vorliegt.
- Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 11.784 Euro. Pauschbeträge wie 102 Euro Werbungskosten oder 36 Euro Sonderausgaben können angerechnet werden.
4. Weitere Gründe für eine Abgabepflicht
Sie müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn:
- Sie Kapitalerträge erzielt haben, die nicht der Abgeltungsteuer unterlagen.
- Sie zum Jahreswechsel 2023/2024 einen Verlustvortrag oder nachversteuerungspflichtigen Betrag hatten.
- das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert – in diesem Fall besteht die Pflicht unabhängig von Ihrer Einkommenssituation.
5. Beschränkt steuerpflichtige Personen
Auch als beschränkt Steuerpflichtige oder Steuerpflichtiger sind Sie in bestimmten Fällen abgabepflichtig, etwa:
- bei inländischen Einkünften, für die keine Steuer einbehalten wurde,
- wenn Sie nachträglich nicht als unbeschränkt steuerpflichtig anerkannt wurden,
- bei mehreren Arbeitsverhältnissen oder Sonderzahlungen, die nicht korrekt abgerechnet wurden.
Liste ist nicht vollständig
Die Checkliste kann selbstverständlich nicht alle Steuerfälle abdecken, für die eine Pflichtveranlagung gilt. Im Zweifelsfall können Sie bei Ihrem Finanzamt nachfragen oder sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Unterstützung holen.
Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen – zum Beispiel bei:
- hohen Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale),
- Spenden, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen,
- geringen Einnahmen im Verhältnis zur gezahlten Lohnsteuer.
Tipp: Für freiwillige Steuererklärungen haben Sie vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung für das Jahr 2021 können Sie also noch bis Ende 2025 einreichen.