Rassistische Gewalt steigt in Berlin weiter an

Pro Tag werden neun antisemitische, rechte oder rassistische Fälle registriert

Berlin (epd). Die Zahl der rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Angriffe in Berlin ist im vergangenen Jahr wieder angestiegen. Insgesamt seien 309 Angriffe registriert worden, 42 Gewalttaten und massive Bedrohungen mehr als 2017, wie die Opferberatungsstelle Reach Out am Mittwoch in Berlin mitteilte. Dabei seien mindestens 423 Menschen verletzt und bedroht worden. Darunter waren 19 Kinder und 47 Jugendliche. Mehr als 50 Prozent der Angriffe waren demnach rassistisch motiviert (167 Taten, plus 27 gegenüber 2017). 2016 hatte Reach Out 380 Angriffe und Gewalttaten gezählt. Die Polizei hatte in der vergangenen Woche bei der Vorstellung ihrer Statistik zu politisch motivierter Kriminalität für das vergangene Jahr von 125 rechtsextrem motivierten Gewaltdelikten gesprochen.

Die sogenannten Berliner Registerstellen zur Erfassung rechter und anderer diskriminierender Vorfälle in den zwölf Berliner Bezirken registrierten im vergangenen Jahr 3405 Vorfälle, ein Plus von 605 Fällen. Mit eingerechnet sind dabei auch die gewalttätigen Angriffe, die Reach Out präsentierte. Unter den von den Registern aufgeführten Fällen waren knapp die Hälfte Propagandadelikte (1691). Außerdem bezog sich ein Viertel der Fälle auf Beleidigungen und Bedrohungen (899), fast eine Verdoppelung gegenüber 2017 (459). Die antisemitischen Gewalttaten stiegen um 13 Fälle auf 44. Die Angriffe aufgrund der sexuellen Orientierung von Opfern blieben 2018 mit 63 Taten nahezu konstant (2017: 67). Bei den meisten von Reach Out dokumentierten Angriffen handelt es sich um Körperverletzungen (157), gefährliche Körperverletzungen (115) und Bedrohungen (31).

Die Fallzahlen von Reach Out unterscheiden sich von Angaben der Polizei, da auch Meldungen von Opfern, Initiativen oder Zeugen aufgenommen werden, die sich nicht an die Polizei wandten. Zudem würden auch solche Vorfälle als Angriff eingestuft, die im Sinne des Strafgesetzbuches nicht unbedingt als Gewalttat gewertet würden, zum Beispiel die traumatischen Folgen nach einer Sachbeschädigung.

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Erstellt:
7. März 2019, 09:12 Uhr

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