Reichlich Erfahrung im Betrügen

Handy bestellt und verkauft zur Finanzierung des Drogenkonsums  –  54-Jähriger zum wiederholten Mal verurteilt

Reichlich Erfahrung im Betrügen

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Schöffengericht Backnang musste sich ein 54-jähriger Fernsehtechniker aus Salzgitter verantworten. Ihm wurden mehrere in Backnang ausgeführte Betrugstaten vorgeworfen.

Im September 2018 wird eine Frau aus Burgstetten bei der Polizei vorstellig und erstattet Anzeige. Auf ihren Namen wurde ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Das mag noch hingehen. Aber dann wurden teure und sehr teure Smartphones bestellt und die Beträge jeweils von ihrem Konto abgebucht. Sie hat ihren früheren Lebensgefährten im Verdacht. Wie sich herausstellt, zu Recht. Bei den Ermittlungen stößt die Polizei auf den nun Angeklagten, der es offenbar geschickt versteht, unter den verschiedensten Adressen unterzukommen. Eine Adresse findet sich in Esslingen. Die Polizeikollegen dort leisten Hilfe. Insgesamt elf Einzeltaten listet die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift auf. Die Smartphone-Einkäufe des Angeklagten beginnen bei 789 Euro. Insgesamt entsteht ein Schaden von über 10000 Euro.

Im März dieses Jahres kann die Polizei des Betrügers habhaft werden. Er kommt in Untersuchungshaft. Vor dem Haftrichter versucht er alles, auf seine frühere Lebensgefährtin zu schieben. Aber das Einsitzen und die Vorbereitungen auf die Gerichtsverhandlungen, insbesondere die Gespräche mit seinem Verteidiger, bringen ihn auf andere Gedanken. Die Taten, so die Erklärung es Rechtsanwalts zum Prozess-Auftakt, werden eingeräumt. Wobei sich der Jurist schon an dieser Stelle bemüßigt fühlt, auf die Suchtproblematik seines Mandanten hinzuweisen. Die Smartphones wurden von ihm zur Finanzierung von Marihuana-Einkäufen weiter veräußert.

Aus einem früheren Gerichtsurteil liest die Richterin die Angaben zur Person vor. In der früheren DDR hat er die Schule besucht. Auf rätselhafte Weise hat er aber in all seinen Schuljahren nie lesen und schreiben gelernt. Erst jetzt, in der Justiz-Vollzugsanstalt hat er an einem Alphabetisierungskurs teilgenommen. Nach Schulabschluss erlernt er den Beruf des Tierpflegers. Er heiratet und hat sechs Kinder. Nach Ende der Ehe schlägt er sich mit Gelegenheitsarbeiten durch, heiratet ein zweites Mal. Aber auch diese Ehe endet vorzeitig. Er entdeckt den Alkohol als Beruhigungs- und Ablenkungsmittel. 2014 meldet er Privatinsolvenz an. Schulden in Höhe von 20000 Euro hat er angehäuft. Seit dem vergangenen Jahr ist er mit einer Frau in Braunschweig verlobt. Und zu ihr möchte er auch so schnell wie möglich zurück. Die Monate in Untersuchungshaft haben ihn zur Besinnung kommen lassen. Zwar ist im Gefängnis auch Marihuana erhältlich, was er zuletzt auch gerne konsumiert hat. Aber er will weg davon, will eine Therapie machen. Die Staatsanwältin fragt eigens nach. Die Wandlung des Angeklagten erscheint ihr jüngeren Datums. Ja, dem ist so. Dabei sprechen die Einträge im Bundeszentralregister eine andere Sprache. 36 Einträge trägt die Richterin im Schnellsprechtempo vor. Betrugsfälle sind es allein zwölf.

Mehrfach hat der Angeklagte gegen Bewährungsauflagen verstoßen

Die Staatsanwältin führt – wie üblich – das, was für und gegen den Angeklagten spricht, in ihrem Schlussplädoyer an. Bei aller Geständigkeit des Angeklagten, er ist mehrfacher Bewährungsbrecher. Und wenn er schon mal dabei war, ging es schnell. Die Betrugsfälle in Backnang gingen innerhalb einer Woche über die Bühne. Sie fordert zwei Jahre und sechs Monate Haft. Der Verteidiger hebt vor allem darauf ab, dass die Suchttherapiebemühungen seines Mandanten unterstützt werden müssten. Er plädiert deshalb für die Aufhebung des Haftbefehls, denn aus der Freiheit ließen sich solche Lebensveränderungen motivierter angehen als in Haft. Der Angeklagte hat das letzte Wort. Und er pflichtet seinem Verteidiger bei. Die medizinische Versorgung im Gefängnis sei furchtbar. Mehrere Herzinfarkte habe er mittlerweile gehabt. Als er zuletzt zusammengebrochen sei, habe ihm der Sanitäter nur eine Tablette in den Mund gesteckt und gesagt: „Wegen Ihnen hol ich keinen Arzt.“

Das Schöffengericht berät und fällt das Urteil. Der Vorschlag der Staatsanwältin zum Strafmaß wird aufgegriffen. Der Haftbefehl wird aufrechterhalten. Wohl mag die Alkohol-und Drogenabhängigkeit die Straftaten begünstigt haben, aber die Vorstrafen des Angeklagten deuten darauf hin, dass es da noch anderes gäbe. Mehrmals habe der Angeklagte sich die ausgesprochenen Gefängnisstrafen nicht zur Warnung dienen lassen und insbesondere ihm gewährte Bewährung gebrochen. Das mit der Verlobten in Braunschweig konnte das Gericht auch nicht überzeugen. Schließlich habe der Angeklagte wechselnde Beziehungen gehabt. Somit bestehe Fluchtgefahr.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt für den Angeklagten. Er will seine Verlegung ins Gefängnis nach Braunschweig beantragen. So könnte das mit seiner Verlobten was Ernsthaftes werden.

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Erstellt:
27. Juli 2019, 06:00 Uhr

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