Wann der Staat die Zeche zahlt

Wer verurteilt wird, muss zahlen, wer freigesprochen wird, nicht. Doch so einfach ist es nicht. Hinter dem Satz „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse“ verbirgt sich ein komplexes System, das regelt, in welchen Fällen der Staat für Anwälte, Zeugen und Gutachter aufkommt.

In Deutschland ist der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren für jede Person Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Foto: Adobe Stock/Kzenon

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In Deutschland ist der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren für jede Person Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Foto: Adobe Stock/Kzenon

Von Andreas ZiegeleBacknang. Wenn im Gerichtssaal das Urteil fällt, klingt der letzte Satz oft unscheinbar und ist doch von großer Bedeutung: „Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.“ Für viele klingt das nach einer bloßen Formalie. Tatsächlich steckt hinter dieser kurzen Formel ein kompliziertes System, das regelt, wer am Ende die Rechnung bezahlt und warum der Staat manchmal für die Au...

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Erstellt:
13. Oktober 2025, 06:00 Uhr

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