Erhöhung der Sozialabgaben
Wer 2026 weniger Netto vom Brutto bekommt
Zum Jahreswechsel sollen die Beitragsbemessungsgrenzen beim Einkommen für die Sozialbeiträge angehoben werden. Die jährliche Mehrbelastung kann dabei deutlich über 1000 Euro erreichen.

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Das ändert sich 2026 beim Gehalt.
Von David Hahn
Beitragsbemessungsgrenzen beschreiben den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialabgaben fällig werden. Diese gibt es sowohl für die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der jeweiligen Beiträge herangezogen. Im kommenden Jahr sollen die Einkommensgrenzen, zu der Sozialabgaben fällig werden, steigen. Wer hat dadurch mit Mehrkosten zurechnen?
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich analog zur Lohnentwicklung. In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen diese von derzeit 8.050 Euro im Monat ab dem 1. Januar auf 8.450 Euro steigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze den Plänen zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze (regulär müssen Arbeitnehmende bis zu dieser Grenze gesetzlich krankenversichert sein) soll 2026 von aktuell 6.150 Euro Bruttomonatseinkommen auf 6.450 Euro angehoben werden.
Sozialabgaben: Wem weniger Netto vom Brutto bleibt
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen macht sich vor allem bei Menschen mit höherem Einkommen bemerkbar. Wer über den alten Einkommensgrenzen verdient, muss den aktuellen Plänen zufolge mehr Geld an die Sozialversicherungen abführen. Die genaue Höhe der Mehrkosten richtet sich unter anderem nach der persönlichen Krankenkassenwahl und den jeweiligen Beiträgen. Auch die Kinderanzahl und das Alter kann sich auf die Höhe der Pflegeversicherung auswirken. Generelle Aussagen zur Mehrbelastung für Gutverdienende lassen sich demnach nicht treffen. Die Spanne der jährlichen Zusatzkosten bei den Sozialbeiträgen durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen reicht MOZ-Berechnungen zufolge von Kleinbeträgen bis über 1.700 Euro.
Beispielrechnung
Bei einer angestellten Person über 23 ohne Kinder und einem Einkommen von über 8.450 Euro pro Monat ergibt sich nach aktuellem Stand folgende Veränderung von 2025 zu 2026:
- 2025 greift bei der Rentenversicherung noch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent ist zur Hälfte vom Arbeitnehmer zu zahlen. Aus der Berechnung 8.050 Euro × 0,093 ergibt sich eine monatliche Abgabe von 748,65 Euro in die Rentenkasse. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in diesem Jahr die Einkommensgrenze von 5.512,50 Euro. Nimmt man zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % einen Zusatzbeitrag von 3,4 % an, ergibt sich ein Beitragssatz 2025 von 18 %, wobei die Hälfte auf den Arbeitgebenden entfällt. Somit ergibt sich aus dem Produkt 5.512,50 Euro × 0,09 ein monatlicher Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse von 496,125 Euro. Bei der Pflegeversicherung kommt auf den allgemeinen Beitrag von 3,6 % noch ein Zuschlag für Personen über 23 ohne Kinder von 0,6 Prozent, sodass der gesamte Faktor auf das Bruttoeinkommen bei 4,2 % liegt. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 ergibt sich eine monatliche Einzahlung in die Pflegekassen von 115,7625 Euro. Für die Arbeitslosenversicherung gilt ein Beitragssatz von 2,6 %, der zur Hälfte von Arbeitgebenden zu tragen ist. Bei einer Einkommensgrenze von 8.050 Euro werden für die Arbeitslosenversicherung somit monatlich 104,65 Euro fällig (8.050 Euro x 0,013 = 104,65 Euro). Insgesamt fallen dadurch rund 1465,2 Euro monatliche Sozialabgaben an.
- 2026 werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Geht man von gleichbleibenden Beitragssätzen wie in 2025 aus, muss man in der Beispielrechnung die alten Einkommensgrenzen nur durch die neuen ersetzen. Für die Rentenversicherung werden dann 785,85 Euro, für die Krankenversicherung 523,125 Euro, die Pflegeversicherung 122,0625 Euro und die Arbeitslosenversicherung 109,85 Euro fällig. Insgesamt kommt man auf einen Betrag von rund 1540,9 Euro Sozialabgaben pro Monat. Vergleicht man die beiden Sozialbeträge von 2025 und 2026 ergibt sich eine monatliche Differenz von 75,7 Euro. Auf das gesamte Jahr gerechnet zahlt eine angestellte Person über 23 ohne Kinder und einem Einkommen von über 8.450 Euro pro Monat damit im nächsten Jahr 908,4 Euro mehr. Wäre die Person hingegen selbstständig und zahlt in die gesetzlichen Kassen ein, kann sich die Mehrbelastung 2026 deutlich erhöhen, falls sie die Beitragssätze komplett übernehmen muss.
2026: Erhöhung der Zusatzbeiträge und mehr möglich
Die Berechnungen in diesem Artikel gehen von gleichbleibenden Beitragssätzen aus. Noch klafft nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) allerdings trotz schon vorgesehener Finanzspritzen im Etat der Krankenkassen eine Lücke von vier Milliarden Euro. Bereits zum Jahresbeginn hoben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge an. Die Koalition ringt aktuelle um Maßnahmen, um erneute Erhöhungen der Beiträge Anfang 2026 abzuwenden. Falls diese scheitern, kann es durchaus sein, dass sich die Beitragssätze auch 2026 erhöhen. Damit würden auch die Beiträge zur Krankenversicherung über den Zusatz durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hinaus steigen.
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen sich auch darüber hinaus auf weitreichende Reformen im Sozialsystem einstellen. Am Mittwoch, dem 17. September 2025, mahnte Bundeskanzler Friedrich Merz in der Generaldebatte im Bundestag zum Haushalt 2025, dass eine Reform der Sozialsysteme „unumgänglich“ sei. Bei der Rente müsse „der Generationenvertrag neu gedacht werden“. Reformen beim Bürgergeld seien eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Angesichts der Tragweite der geplanten Reformen könne es bei einem „Herbst der Reformen“ nicht bleiben, betonte Merz laut dpa. „Es wird sich ein Winter, ein Frühling, ein Sommer, ein nächster Herbst anschließen mit Reformen.“ Er forderte „Ausdauer“ bei der Reformbereitschaft. „Wir haben erst begonnen.“ Den Worten des Kanzlers zufolge scheint es somit nicht nur bei den Mehrbelastungen durch die Erhöhungen der Einkommensgrenzen bei den Sozialbeträgen zu bleiben.