Tarifvertrag
Wie hoch ist die Sonderzahlung im TvÖD?
Die Jahressonderzahlung im TvÖD war bislang kompliziert. Ab 2026 gibt es eine Vereinheitlichung, von der eine bestimmte Gruppe profitiert.

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Urlaubsgeld gab es früher im BAT – im TvÖD wird nun immerhin das Weihnachtsgeld erhöht.
Von Michael Maier
Die Jahressonderzahlung – umgangssprachlich oft als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet – ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie auch die Urlaubstage (neu ab 2026) ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Vergütung. Künftig kann ein Teil des Gelds übrigens in freie Tage umgewandelt werden. Besonders im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen, die ab 2026 in einer vereinheitlichten Regelung münden – so der jüngste Tarifabschluss in Berlin.
Wie auf der Informationsseite Öffentlicher-Dienst.Info dargestellt wird, beträgt die Jahressonderzahlung im Bereich der VKA ab dem Jahr 2026 im Prinzip einheitlich 85 Prozent eines Monatsgehalts und wird jeweils kurz vor dem Jahresende ausgezahlt.
Urlaubsgeld gab es nur früher im BAT
Ein Urlaubsgeld wie einst im BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) ist im TvÖD allerdings nicht mehr vorgesehen. Weggefallen sind auch die früheren „Ortszuschläge“ für Kinder und Familien. Nur noch Beamte werden auf diese Art alimentiert.
Die aktuelle Vereinheitlichung bei der Jahressonderzahlung stellt nach all den Rückschritten und der Zersplitterung vergangener Jahrzehnte nun aber wieder einen gewissen Fortschritt dar, denn sie gilt gleichmäßig für alle Beschäftigten der allgemeinen Entgelttabelle (E-Tabelle) sowie für Beschäftigte der Tabellen P (Pflege ab 2026) sowie S (Sozial- und Erziehungsdienst).
Für Beschäftige der Besonderen Teile B (Pflege bis 2025) und K (Krankenhaus) des TVöD in den Entgeltgruppen 1 bis 8 gilt davon abweichend eine Jahressonderzahlung von 90 Prozent. Auch beim Bund sind im Übrigen etwas andere und variablere Prozentsätze fällig als bei den künftig wieder weitgehend vereinheitlichten Kommunen (VKA).
Entwicklung der Jahressonderzahlung im TvÖD (VKA)
Die Jahressonderzahlung im TVöD VKA hat in den vergangenen Jahren eine sehr wechselhafte Entwicklung durchlaufen.
- Bis 2015 gab es eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung: 90% für E1-E8, 80% für E9-E12 und 60% für E13-E15.
- Ab 2016 begann eine schrittweise Absenkung der Sätze.
- 2018 erreichte die Jahressonderzahlung ihren Tiefpunkt mit nur noch 79,51% für E1-E8, 70,28% für E9-E12 und 51,78% für E13-E15.
- 2022 erfolgte eine Anhebung auf 84,51% für E1-E8.
- Ab 2026 wird der einheitliche Satz von 85% für alle Entgeltgruppen eingeführt (außer für die genannten Ausnahmen).
Diese Vereinheitlichung stellt insbesondere für die höheren Entgeltgruppen eine deutliche Verbesserung dar.
TvÖD-Sonderzahlung: Anspruch und Berechnung
Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben alle Beschäftigten, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli, August und September. Maßgeblich für den Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe zum 1. September.
Bei Neueinstellungen ab dem 1. Oktober wird statt des regulären Bemessungszeitraums der erste volle Beschäftigungsmonat herangezogen.
TvÖD-Weihnachtsgeld: Anteilige Kürzung
Bei fehlenden Beschäftigungszeiten während des Jahres wird die Sonderzahlung anteilig gekürzt – um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt. Die Kürzung entfällt jedoch bei Elternzeit oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz.
Eine interessante Neuerung ab 2026: Teile der Jahressonderzahlung können in Freistellungstage umgewandelt werden („Zeit-statt-Geld-Modell“). Diese Regelung basiert auf der Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von VKA und Kommunen 2025.
Beispielrechnungen zur TvÖD-Jahressonderzahlung ab 2026
Um die konkrete Höhe der Jahressonderzahlung zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:
TvÖD-Beispiel 1: Verwaltungsangestellter in EG 8
- Monatliches Bruttoentgelt: ca. 3.500 €
- Bemessungssatz: 85% (allgemeine Tabelle)
- Jahressonderzahlung: 3.500 € × 85% = 2.975 €
TvÖD-Beispiel 2: Ingenieurin in EG 11
- Monatliches Bruttoentgelt: ca. 4.800 €
- Bemessungssatz: 85% (ab 2026 einheitlich für EG 9-15)
- Jahressonderzahlung: 4.800 € × 85% = 4.080 €
TvÖD-Beispiel 3: Führungskraft in EG 15
- Monatliches Bruttoentgelt: ca. 7.200 €
- Bemessungssatz: 85% (ab 2026 einheitlich für EG 9-15)
- Jahressonderzahlung: 7.200 € × 85% = 6.120 €
Diese Beispiele zeigen, dass besonders Beschäftigte in höheren Entgeltgruppen von der Vereinheitlichung profitieren. Für eine Führungskraft in EG 15 bedeutet die Erhöhung von ehemals 60 Prozent auf 85 Prozent eine Steigerung der Jahressonderzahlung um etwa 25 Prozentpunkte. Für 2025 beziehen die höheren Entgeltgruppen allerdings noch einmal deutlich weniger Weihnachtsgeld als die niedrigen – zumindest prozentual.