Tote Schafe in Rudersberg: Ein Wolf war’s

Ein Institut bestätigt nach einer genetischen Untersuchung einen Wolf als Verursacher der zwei toten Schafe in Rudersberg. Das bedeutet, der Wolf ist nun auch im Rems-Murr-Kreis vertreten – wenn das Tier nicht schon längst weitergezogen ist.

In Rudersberg hat ein Wolf zugeschlagen. Symbolfoto: Stock.adobe.com

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In Rudersberg hat ein Wolf zugeschlagen. Symbolfoto: Stock.adobe.com

Von Anja La Roche

Rems-Murr. Handelt es sich um einen Wolf, den eine Wildtierkamera in Sulzbach an der Murr-Bartenbach abgelichtet hat? Und wurde der Tod der Schafe in Rudersberg und Auenwald vor rund zwei Wochen von einem Wolf verursacht? Ein Teil der Spekulationen hat sich nun bewahrheitet. Gestern hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) bestätigt, dass ein Wolf die Lämmer in der Gemeinde Rudersberg gerissen hat.

Die toten Tiere wurden dort jeweils am 11. und 12. April gemeldet. Daraufhin hatte der Wildtierbeauftragte des Landkreises, Dominic Hafner, die Tiere untersucht und Abstrichproben an das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik zur Untersuchung geschickt. Die FVA teilt nun mit, dass ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden kann. Das am 14. April in Auenwald verendete Schaf hingegen wurde nicht durch einen Wolf getötet, es hatte sich im Weidezaun verfangen.

Untersucht hat die FVA außerdem das Foto, das in Sulzbach-Bartenbach von einer Wildtierkamera aufgenommen wurde: Auch dabei haben sich die Spekulation nicht bestätigt. Es handle sich auf dem Foto nicht um einen Wolf, teilt die FVA mit.

Von Wölfen geht normalerweise keine Gefahr für Menschen aus

Trotz der Schafsrisse müssen sich Menschen keine Sorgen um ihre Sicherheit machen. „Wölfe nehmen Menschen grundsätzlich nicht als Beute wahr. Dies gilt auch für Kinder, die beispielsweise mit einer Kindergartengruppe im Wald unterwegs sind“, betont Gerd Holzwarth, Forstdezernent beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Außerdem würden ausgewachsene Wölfe Nahbegegnungen mit dem Menschen meiden. Sowohl tagsüber als auch nachts bestehe also keine Gefahr für Menschen bei einer Begegnung mit einem Wolf oder mit mehreren Wölfen.

Der Forstdezernent erklärt des Weiteren, dass Begegnungen sogar in Regionen mit ansässigen Wölfen sehr selten sind. Da sich das im Rems-Murr-Kreis nun offiziell nachgewiesene Tier vermutlich nur auf der Durchreise befindet – wenn es nicht schon längst weitergezogen ist –, handelt es sich also um einen großen Zufall, wenn eine Person dem Raubtier auch tatsächlich begegnet. „Zudem hat es seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 keine tödlichen Angriffe und keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen gegeben“, ergänzt Holzwarth.

Die Tiere können durchaus mal Wohngebiete queren

Da Wölfe keine Fluchttiere sind, kann es bei einer Begegnung allerdings vorkommen, dass die Tiere nicht direkt flüchten. Außerdem sind Wölfe an die menschliche Infrastruktur und an die Kulturlandschaft gewöhnt, sodass es durchaus vorkommen kann, dass sie Straßen und Siedlungen von Menschen queren. Dabei zeigen sie allerdings kein Interesse an uns Menschen.

Dezernent Holzwarth hat dennoch ein paar Ratschläge parat, die er den Waldbesuchern mit auf den Weg geben will. Diese seien für alle Wildtiere und nicht nur für den Wolf zu beherzigen. „Halten Sie Abstand und begegnen Sie den Tieren mit Respekt. Bitte gehen Sie nicht auf die Tiere zu und bedrängen Sie sie nicht, auch wenn sich ein Wolf in einer Notsituation befindet, also beispielsweise verletzt oder in einer Falle ist. Halten Sie sich bitte auch an Weggebote, Ruhezeiten und die Leinenpflicht in Schutzgebieten.“ Wildtiere sollten zudem unter keinen Umständen gefüttert werden, da beispielsweise Wölfe bei einer regelmäßigen Fütterung durch Menschen ein aufdringliches oder aggressives Verhalten entwickeln können. Auch eine indirekte Fütterung, zum Beispiel, weil Speisereste liegen gelassen werden, ist zu vermeiden. Die Leute können sich, wenn sie diese Regeln ernst nehmen, also weiterhin ohne Gefahr in der Natur aufhalten, Wolf hin oder her.

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Aktuell ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Wolf in Rudersberg um ein durchziehendes Tier handelt. Sollte sich ein Wolf länger als sechs Monate innerhalb eines Gebiets aufhalten, weist das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde ein sogenanntes Fördergebiet Wolfsprävention aus. Innerhalb eines solchen Fördergebiets können die Besitzer von Schafen, Ziegen und weiterem Gehegewild Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie einen wolfsabweisenden Grundschutz angebracht haben. Bislang ist der Rems-Murr-Kreis kein Fördergebiet, doch Tierhalter haben die Möglichkeit, für vom Wolf gerissene Tiere entschädigt zu werden. Die FVA berät die Halter bei Bedarf zudem, wie sie ihre Herde besser schützen können.

184 Wolfsrudel in Deutschland

Zahlen Aktuell sind laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf für Deutschland 184 Wolfsrudel, 48 Paare und 22 territoriale Einzeltiere nachgewiesen.

Kontakt Wer einen Wolf im Rems-Murr-Kreis sichtet, kann sich an den Wildtierbeauftragten des Landratsamts, Dominic Hafner (D.Hafner@rems-murr-kreis.de, 07151/5014202) wenden.

Förderung Das Umweltministerium informiert zu den Themen Herdenschutz und Förderung unter www.baden-wuerttemberg.de. Infos zum Ausgleichsfonds „Wolf“ gibt es unter www.lnv-bw.de.

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Erstellt:
26. April 2024, 13:29 Uhr
Aktualisiert:
26. April 2024, 19:23 Uhr

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